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Einzelfallhilfen |
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In Kooperation mit den Bezirksämtern bieten wir sozialpädagogische Einzelfallhilfe als persönliche Eingliederungshilfe (§54 SGB XII) an. Sie dient der Förderung der psychischen, physischen und sozialen Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen, die aus einer Behinderung resultierend einen besonderen Förderungsbedarf haben.
Die Hilfe ist darauf gerichtet, Menschen mit Behinderungen bei der Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens zu unterstützen und sie bestmögich in alle Bereiche der Gesellschaft zu integrieren. Einzelfallhilfen schliessen die Arbeit mit der Familie und dem sozialen Umfeld ein.
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