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Finanzierung |
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Die Finanzierung erfolgt über Eingliederungshilfe nach §§ 54/55 ff SGB XII.
Ergänzend können bei Pflegebedürftigkeit Leistungen der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI und Hilfe zur Pflege
nach § 61 ff SGB XII beansprucht werden.
Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung. |
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