© 2006-2011 Lebenswege für Menschen mit Behinderungen gGmbH
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Flyer Wohnprojekte
Finanzierung
 
Die Finanzierung erfolgt über Eingliederungshilfe nach §§ 54/55 ff SGB XII. Ergänzend können bei Pflegebedürftigkeit Leistungen der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI und Hilfe zur Pflege nach § 61 ff SGB XII beansprucht werden.

Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.