Der Pflegedienst der Lebenswege bietet Menschen mit Behinderungen
Pflegeassistenz auf der Grundlage ihrer Selbstbestimmung an.
In der täglichen Arbeit lassen wir uns von folgenden Vorstellungen leiten:
- Pflegeassistenz leistet ihren unterstützenden Beitrag, wenn ein Mensch
infolge von Einschränkungen seinen Bedürfnissen nicht ausreichend
Rechnung tragen kann.
- Die Assistenznehmerinnen sind Experten für ihre eigene Lebenswirklichkeit.
- Die den Assistenzprozess tragende Beziehung ist von gegenseitiger
Wertschätzung und Respekt gekennzeichnet.
Die Ermessens- und Handlungsspielräume sind durch die Richtlinien der
Kostenträger und die rechtlichen Rahmenbedingungen begrenzt.
Der Pflegedienst sieht es als seine Aufgabe an, sich auf unterschiedlichen
Ebenen für die Ausweitung dieser Spielräume einzusetzen.
Die Assistentinnen nutzen die knappen ökonomischen Ressourcen qualifiziert
und kreativ, um so einen Beitrag zu dem zu leisten, was die einzelnen
Assistenznehmerinnen unter guter Lebensqualität verstehen. Das heisst auch,
dass durch kontinuierliche Fortbildung sachdienliches Wissen und Können
erworben wird, insbesondere im Umkreis der Aktivitäten des täglichen Lebens
(ATL) und deren psychosozialen Aspekten. Die Erfordernisse, Sichtweisen und
Wünsche sowohl der Assistenznehmerinnen, als auch der Assistentinnen bilden
die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Fortbildungen.
Zur Sicherung der Qualität unserer Angebote halten wir überprüfbare Standards
und Richtlinien für die Arbeitsprozesse vor. Alle Leistungen sind individuell unter
dem Gesichtspunkt der Ganzheitlichkeit geplant.
Über allen Gesichtspunkten unserer Arbeit steht die Vision:
Die Assistenz richtet sich nach den Bedürfnissen der Assistenznehmerinnen.
Ihr Selbstbestimmungsrecht, ihre Vorstellung vom Leben und von der
Gestaltung ihres Alltags stehen im Mittelpunkt, wobei Assistenznehmerinnen
und Assistentinnen sich gleichberechtigt an der Ausformung des
Assistenzprozesses beteiligen. |