Der wichtigste Unterschied zwischen der persönlichen Assistenz
und dem alten Pflegebegriff ist, dass AssistenznehmerInnen
nicht Objekt sondern handelndes Subjekt sind.
Das heisst für uns:
Persönliche Assistenz ist:
- jede Form der personellen Unterstützung, die AssistenznehmerInnen
befähigt, selbstbestimmt leben zu können
- die Delegierung von Aufgaben, die Menschen aufgrund einer
Behinderung nicht oder nur unzureichend ausführen können.
Persönliche Assistenz heisst:
- dass der/die Nutzer/in von Assistenz entscheidet, welche Aufgaben
delegiert werden, wer sie zu erfüllen hat und wann und wie die
Aufgaben erfüllt werden sollen.
- dass die Unterstützung auf die persönlichen Bedürfnisse der
Assistenznehmer/innen zugeschnitten sein muss.
- dass die Unterstützung, je nach den Bedürfnissen der
Assistenznehmer/innen, alle Bereiche des Lebens umfasst u. a. die
Bereiche Arbeit, Freizeit, Wohnen, Bildung, Pflege, Mobilitätshilfen und
Kommunikationshilfen.
- dass die Unterstützung einen ausreichenden Umfang der Assistenz
für den/die Assistenznehmer/innen ermöglicht, damit er/sie seinen/ihren
persönlichen Zielen und Neigungen nachgehen kann.
Den Assistenznehmer/innen müssen folgende Kompetenzen
zugestanden werden:
- Personalkompetenz: sie bestimmen, wer Assistenz bei ihnen ausführt
- Organisationskompetenz: sie bestimmen welche Aufgaben,
wann und wo zu erledigen sind
- Anleitungskompetenz: sie haben die beste Erfahrung, wie
Assistenzleistungen für sie erbracht werden müssen
- Raumkompetenz: nicht der Assistenznehmer wird zum Ort der Assistenz
gebracht sondern die Assistenz wird dort erbracht, wo der
Assistenznehmer sie benötigt
- Differenzierungskompetenz: die Hilfen können nach eigener
Entscheidung von einem oder mehreren Anbietern oder
selbständig organisiert werden
Diese Kompetenzen sind Optionen, die wahrgenommen werden können,
aber nicht müssen. Sie dürfen nicht als Ausschluss für Menschen
dienen, die sie nicht selber ausfüllen können.
Quelle: ISL e.V.
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